Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein ganz normales Girokonto — aber mit einem eingebauten Schutz vor Kontopfändung. Es schützt Ihr Existenzminimum automatisch davor, dass Gläubiger Ihnen alles vom Konto pfänden können.
Wann brauchen Sie ein P-Konto?
- Wenn eine Kontopfändung droht oder bereits vorliegt.
- Wenn Sie Mahnbescheide oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bekommen haben.
- Wenn Sie sich im Insolvenzverfahren befinden — dann ist es Pflicht.
Wie beantragen Sie ein P-Konto?
Jede Bank muss Ihnen Ihr bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln — nach § 850k Abs. 1 ZPO kann jede natürliche Person das jederzeit verlangen. Der Antrag ist kostenfrei, die Bank darf keine Zusatzgebühren verlangen (verlangt sie doch, ist das unzulässig).
- Antrag stellen: Form- und kostenlos bei Ihrer Bank. Viele Banken haben Online-Formulare.
- Wann der Schutz greift: Ist Ihr Guthaben schon gepfändet, können Sie die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten auf Ihr Verlangen folgenden Geschäftstages fordern (§ 850k Abs. 2 ZPO). Liegt noch keine Pfändung vor, gilt der Anspruch sofort.
- Pfändungsschutz ab sofort wirksam: Ab der Umwandlung gilt der Grundfreibetrag automatisch.
Wie hoch ist der Pfändungsschutz?
Ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag bleibt Ihnen vom Konto immer erhalten, egal wie hoch die Pfändung ist. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Haben Sie weitere Unterhaltsverpflichtungen, erhöht sich Ihr Freibetrag — gestaffelt nach der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, rechnen wir Ihnen im Gespräch aus.
Die höheren Freibeträge müssen Sie gegenüber der Bank nachweisen — typischerweise durch eine Bescheinigung einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (z. B. von uns) oder eines Rechtsanwalts.
Wichtiges zu beachten
- Das P-Konto muss Ihr einziges Girokonto sein. Mehrere P-Konten gleichzeitig sind nicht erlaubt.
- Nicht abgehobenes Restguthaben wird in den nächsten Monat übertragen (bis zu drei Monate ansammelbar).
- Sozialleistungen (Grundsicherungsgeld, Rente, Kindergeld) sind auf dem P-Konto besonders geschützt.
Brauchen Sie eine Bescheinigung für einen höheren Freibetrag? Wir stellen Ihnen die Bescheinigung als anerkannte Beratungsstelle aus.
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